
Das Facility Management umfasst die professionelle Abwicklung von Sekundärprozessen, die nicht in das Kerngeschäft eines Unternehmens fallen. Durch die Koordination dieser Prozesse werden Betriebs- und Bewirtschaftungskosten dauerhaft gesenkt, Fixkosten flexibilisiert, die technische Verfügbarkeit der Anlagen gesichert sowie der Wert von Gebäuden und Anlagen langfristig erhalten.
In Zusammenarbeit mit Ihnen erarbeiten wir, was Ihnen am besten hilft. Wir entlasten Sie von Energie-/ Zeit fressenden Prozessen. Durch transparente dokumentierte Prozesse geben wir Ihnen Rechtsicherheit in Ihrem „nicht“ Kerngeschäft.
Die Anforderungen des Gesetzgebers an die sorgfältige Wahrnehmung von Verantwortung durch Unternehmen und die darin handelnden Personen haben sich in den letzten Jahren laufend verschärft. Als Ursache dieser Entwicklung lassen sich mehrere Faktoren aufführen. Die fortschreitende Harmonisierung der europäischen Gesetzgebung mit der entsprechenden Umsetzung in nationales Recht führt neben der Angleichung auch zu einer Aktualisierung von Vorschriften. Im Zuge der Deregulierung werden bisherige Aufgaben der Überwachungsorganisationen (z. B. TÜV) auf die Unternehmen selbst übertragen. Auch die Umweltgesetzgebung hat den Unternehmen zunehmende Verantwortung für den Schutz der Umwelt auferlegt.
In Zusammenarbeit mit Ihnen, erarbeiten wir einen Masterplan „Betreiberverantwortung“ Schritt für Schritt zum Ziel.
Er beinhaltet den Gesamtprozess, die wichtigsten Prozessschritte und die Hilfsmittel für die Wahrnehmung der Unternehmer- und Betreiberverantwortung.
Die DIN-Norm DIN 31051 strukturiert die Instandhaltung in die vier Grundmaßnahmen
Instandhaltung ist besonders dort wichtig, wo das Versagen technischer Systeme Menschenleben unumkehrbar schädigt. In solchen Fällen ist die Überwachung von Instandhaltungsaufgaben meist eine hoheitliche Aufgabe, die in der Verantwortung des Eigentümers/Betreibers liegt.
In Zusammenarbeit mit Ihnen, erarbeiten wir eine Instandhaltungsplanung, welche die systematische Vorbereitung und Festlegung aller Aktionen, die erforderlich sind, um die Funktionsfähigkeit der technischen Anlagenprozesse bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer vor Beeinträchtigungen zu schützen bzw. bei Verschleiß und Störungen wiederherzustellen. Der Instandhaltungsplan ist eine Antwort auf Fragen, wann und was für Wartungsarbeiten zu tun sind.